Porträt einer Elektrofachkraft in Arbeitskleidung.
Ratgeber

11 ODER 22 KWWALLBOX?

Beide Leistungsklassen sind erlaubt — aber sie bedeuten unterschiedlich viel Aufwand bei Anmeldung und Genehmigung. Hier die Fakten, die die Entscheidung tatsächlich beeinflussen.

Kurz beantwortet

Für die meisten Frankfurter Haushalte reicht 11 kW

Jede Ladeeinrichtung mit mehr als 3,7 kW ist beim Netzbetreiber anzumelden — das betrifft praktisch jede fest installierte Wallbox, ob 11 oder 22 kW. Der eigentliche Unterschied liegt bei der 11-kW-Schwelle: Wallboxen mit mehr als 11 kW, also die meisten 22-kW-Modelle im ungedrosselten Betrieb, sind zusätzlich genehmigungspflichtig — der Netzbetreiber muss der Inbetriebnahme aktiv zustimmen, nicht nur die Anmeldung entgegennehmen. Eine 22-kW-Wallbox, die technisch auf 11 kW gedrosselt läuft, bleibt dagegen in der Regel nur anmeldepflichtig, ohne die zusätzliche Genehmigungsrunde. Für den Alltag reicht 11 kW meist aus: In der Zeit über Nacht lädt sie ein typisches E-Auto vollständig auf, ohne dass Sie auf die höhere, aber genehmigungspflichtige Leistungsklasse angewiesen sind. Genehmigungspflichtig heißt dabei nicht unmöglich — nur, dass zwischen Anmeldung und Inbetriebnahme mit spürbar mehr Vorlauf zu rechnen ist, weil der Netzbetreiber die Zustimmung erst prüfen und erteilen muss.

Entscheidungsgrundlage

Was die Wahl der Ladeleistung tatsächlich bestimmt

Nicht die Wunschleistung entscheidet, sondern diese drei Faktoren an Ihrem konkreten Hausanschluss.

Kapazität des Hausanschlusses

Wie viel Reserve der vorhandene Anschluss und der Zählerschrank für eine zusätzliche Ladeeinrichtung überhaupt hergeben, entscheidet oft schon, welche Leistungsklasse technisch realistisch ist — unabhängig vom Wunsch nach möglichst viel Leistung.

Tägliche Fahrstrecke

Wer überwiegend im Stadtgebiet unterwegs ist, lädt in der Regel kleinere Tagesreichweiten nach — dafür genügt eine niedrigere Ladeleistung in der Nacht vollständig, ohne dass am Morgen etwas fehlt.

Verfügbare Standzeit

Steht das Fahrzeug über Nacht mehrere Stunden am Stellplatz oder in der Tiefgarage, gleicht die lange Ladezeit die niedrigere Leistung von 11 kW meist vollständig aus.

Anmelde- statt Genehmigungspflicht

Wer die zusätzliche Genehmigungspflicht über 11 kW von vornherein vermeiden möchte, wählt entweder direkt eine 11-kW-Wallbox oder eine 22-kW-Box, die im gedrosselten Betrieb läuft.

Detailaufnahme einer montierten Wallbox.
Vor der Entscheidung

Warum die Kapazität des Hausanschlusses zuerst geklärt wird

Bevor eine Leistungsklasse feststeht, prüfen wir, was der vorhandene Hausanschluss und Zählerschrank tatsächlich hergeben — nicht jede Wunschleistung lässt sich am bestehenden Anschluss ungedrosselt realisieren, gerade wenn bereits weitere Großverbraucher wie eine Wärmepumpe angemeldet sind. Erst wenn diese Reserve bekannt ist, lässt sich seriös sagen, ob 11 kW technisch die einzig sinnvolle Wahl sind oder ob auch 22 kW im gedrosselten oder ungedrosselten Betrieb möglich wären.

  • Vorhandene Reserve am Hausanschluss und im Zählerschrank vor der Wahl der Leistungsklasse prüfen
  • Bereits angemeldete Großverbraucher wie Wärmepumpe oder Durchlauferhitzer mit einrechnen
  • Erst nach dieser Prüfung eine realistische Empfehlung zu 11 oder 22 kW aussprechen
Ablauf

So läuft die Anmeldung beim Netzbetreiber ab

Grundlage sind §19 NAV und die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 — unabhängig davon, ob am Ende 11 oder 22 kW verbaut werden.

1

Leistungsklasse festlegen

Anhand von Hausanschluss, Fahrprofil und verfügbarer Standzeit klären, ob 11 kW ausreichen oder eine gedrosselte 22-kW-Box die sinnvollere Wahl ist.

2

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Ladeeinrichtung wird formal angemeldet — Pflicht für jede Wallbox über 3,7 kW, also praktisch immer.

3

Genehmigung einholen, falls nötig

Bei mehr als 11 kW ungedrosselter Leistung muss der Netzbetreiber der Inbetriebnahme zusätzlich aktiv zustimmen, bevor die Wallbox in Betrieb geht.

4

Installation und Inbetriebnahme

Erst nach Anmeldung bzw. erteilter Genehmigung erfolgt die fachgerechte Montage, Absicherung und Funktionsprüfung vor Ort.

Installation und Anmeldung nur durch den eingetragenen Fachbetrieb

Weder der Anschluss der Wallbox noch ihre Anmeldung beim Netzbetreiber sind Aufgaben, die Sie selbst übernehmen können. Der Anschluss ist eine Festinstallation und damit nach NAV §13 der Elektrofachkraft bzw. einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb vorbehalten. Die Anmeldung bzw. Genehmigung läuft über denselben eingetragenen Betrieb — rechtlich ist hier kein DIY-Weg vorgesehen, unabhängig davon, ob Sie sich für 11 oder 22 kW entscheiden. Eine selbst angeschlossene oder nicht ordnungsgemäß angemeldete Wallbox bedeutet neben der Gefahr durch Fehler an der Festinstallation auch den Verlust von Versicherungsschutz.

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Welche Leistungsklasse zu Ihrem Anschluss passt, klären wir am Telefon

Reserve im Zählerschrank, Fahrprofil und Standzeit sind bei jedem Haushalt anders. Schildern Sie uns Ihre Situation — kostenlos und unverbindlich am Telefon sagen wir Ihnen, ob 11 kW reichen oder eine gedrosselte 22-kW-Box die bessere Wahl ist.

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